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   BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66   

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BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66 (https://dejure.org/1968,65)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1968 - VII C 6.66 (https://dejure.org/1968,65)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1968 - VII C 6.66 (https://dejure.org/1968,65)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung - Länge der zur Vorbereitung eines Aktenvortrages zur Verfügung gestellten Zeit - Anforderungen an die Darlegung der Voreingenommenheit von Prüfern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befangenheit des Prüfers - Formerfordernisse bei Ablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 70
  • MDR 1968, 524
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66
    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtlich bedenkenfrei ausgeführt, daß dem Verpflichtungsantrag des Klägers, die Prüfung für bestanden zu erklären, nicht entsprechen werden könne, weil das Gericht seine eigene Beurteilung von Prüfungsleistungen nicht an die Stelle ihrer Bewertung durch den Prüfungsausschuß setzen dürfe (vgl. BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58] [274]) hat sich die Vorinstanz auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen.

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66
    Der Prüfling ist auch nicht auf die Einwendung beschränkt, er sei bewußt durch eine unsachliche Beurteilung benachteiligt worden; er kann schon die Voreingenommenheit eines Prüfers geltend machen (so das Urteil des Senats vom 14. Juni 1963, BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] [153], in dem in diesem Zusammenhang auf § 42 Abs. 2 ZPO hingewiesen worden ist).
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66
    Gerade dieser Teil der Prüfungsakten (Noten, Bewertungshinweise und Randbemerkungen der Prüfer) ist seinem Wesen nach aber geheim (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Februar 1962, BVerwGE 14, 31 [34]), so daß er dem Kläger nicht hätte zugängig gemacht werden müssen (§ 99 Abs. 1 VwGO); wären ihm - was nach dem Inhalt dieses Urteils nicht hätte abgelehnt werden können - die Prüfungsakten im übrigen, vorgelegt oder in Abschrift mitgeteilt worden, hätte er keine Kenntnis davon erlangt, auf welchen Erwägungen die Beurteilung seiner Arbeiten im einzelnen beruhte.
  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 196.64

    Uneingeschränkte Benutzung der öffentlichen Büchereien für Prüflinge der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66
    Damit hat der Kläger die Entscheidung des Senats vom 23. Juli 1965 - BVerwG VII C 196.64 - (Buchholz BVerwG 421.0 - Prüfungswesen - Nr. 28, DVBl. 1966, 860, VerwRspr. 17, 673) nicht richtig verstanden.
  • BVerwG, 30.08.1966 - VII B 113.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts sind auch insoweit frei von rechtlichem Irrtum; insbesondere ist die Auffassung zu billigen, im Prüfungsrecht könne auch eine Arbeit mit zutreffender Lösung als unzulänglich bewertet werden, wenn die Bearbeitung erhebliche Mängel aufweise (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 30. August 1966, BVerwG VII B 113.66).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung zur Befangenheit im Verwaltungsverfahren teils auf den Gleichheitsgrundsatz teils auf allgemeine rechtsstaatliche Prinzipien berufen (vgl. BVerwGE 16, 150 ; 29, 70).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und des Klägers enthält auch die Entscheidung darüber, ob und wie der Gerichtsreferendar die Prüfung bestanden hat, Elemente des Abwägens, Wertens und Vergleichens (Formulierung aus dem Urteil des Senats vom 26. Januar 1968 - BVerwG VII C 6.66 -.[insoweit nicht in BVerwGE 29, 70]), für die es der Normgeber als sachgerecht ansehen konnte, dem Prüfungsausschuß unter Aufstellung eines allgemeinen Maßstabs der Bewertung einen Beurteilungsspielraum einzuräumen.

    In dem Urteil vom 26. Januar 1968 - BVerwG VII C 6.66 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 32 [S. 89, 92]; auch insoweit nicht in BVerwGE 29, 70) hat der Senat festgestellt, ein auf Bundesrecht beruhender allgemeiner Bewertungsgrundsatz der Art, daß die Ausbildungszeugnisse eines Gerichtsreferendars bei der zweiten juristischen Staatsprüfung im Prüfungsergebnis berücksichtigt werden müßten, bestehe nicht.

    Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß im Prüfungsrecht auch eine Arbeit mit zutreffender Lösung als unzulänglich bewertet werden kann, wenn die Bearbeitung erhebliche Mängel aufweist (vgl. Urteil vom 26. Januar 1968 - BVerwG VII C 6.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 32 S. 92]; Beschluß vom 30. August 1966 - BVerwG VII B 113.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 30 = DVBl. 1966, 860]).

    Schließlich lassen auch die Ausführungen des Berufungsgerichts über eine Voreingenommenheit der Prüfer eine Verletzung von Bundesrecht nicht erkennen; sie stehen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 29, 70 [71]; 16, 150 [153]) im Einklang.

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Es läßt sich auch weder aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) noch aus § 52 Abs. 1 oder aus § 54 Satz 2 und 3 BBG für Fälle der vorliegenden Art herleiten (vgl. hierzu BVerwGE 29, 70 [BVerwG 26.01.1968 - VII C 6/66] sowie Urteil vom 16. August 1974 - BVerwG 6 C 16.71 - ).

    Für die Prüfung einer möglicherweise vor der Entscheidung bestehenden Besorgnis der Befangenheit des Beurteilers ist neben der zu prüfenden tatsächlichen Voreingenommenheit kein Raum (vgl. hierzu BVerwGE 29, 70; Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - ).

    So reichte auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes und der Länder die Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers nicht aus, die Rechtmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens in Frage zu stellen (BVerwGE 29, 70; Urteil vom 20. Juni 1978 - BVerwG 7 C 38.78 - sowie Beschlüsse vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - , vom 28. November 1978 - BVerwG 7 B 114.76 - und vom 23. September 1981 - BVerwG 2 B 82.80 -).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Die bloße Besorgnis der Befangenheit seitens des Klägers reicht nicht aus (vgl. BVerwGE 29, 70 [71]; Urteil vom 20. Juni 1978 - BVerwG 7 C 38.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 94]).
  • OVG Bremen, 19.06.1972 - II BA 107/72

    Änderung der Zusammensetzung eines Meisterprüfungsausschusses; Begründung der

    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Voreingenommenheit von Prüfern schon vor der Durchführung der Prüfung geltend gemacht werden kann oder ob der Betroffene nicht vielmehr darauf beschränkt ist, die Prüfungsentscheidung selbst mit der Begründung anzufechten, es hätten voreingenommene Prüfer mitgewirkt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.1.1968 - VII C 6.66 -, MDR 1968, 524, und OVG Hamburg, Beschl. vom 10.12.1969, NJW 1970, 910), kann offen bleiben.

    Ebenso bedarf es hier keiner Entscheidung, ob ein Prüfer nur bei erwiesener Voreingenommenheit (BVerwG, Urteil vom 26.1.1968, a.a.O.) von der Mitwirkung auszuschließen ist oder ob das Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Prüfers schon dann zu dessen Ausschluß führt, wenn dafür "ein vernünftiger Grund vom Standpunkt des Prüflings aus" vorliegt (so BVerwG, Urteil vom 14.6.1963 - VII C 44.62 - = BVerwGE 16, 150 (153)).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26.1.1968, a.a.O.) hat ... dargelegt, daß dem Prüfungsrecht eine vorsorgliche und befristete Ablehnung, wie sie die Prozeßgesetze gegenüber Richtern vorsehen, unbekannt und dem Wesen nach fremd sei, weil eine Prüfung nicht der Herstellung des Rechts diene, sondern Teil der vollziehenden Gewalt sei, gegen deren Entscheidungen Rechtsschutz gewährt werde, die Prüfungsentscheidung selbst könne darum mit der Begründung, Prüfer seien voreingenommen gewesen, angefochten werden.

  • BFH, 02.05.1979 - VII R 9/79

    Ablehnung eines Richters - Ablehnung eines Prüfers im Prüfungsverfahren -

    Der Senat teilt die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Januar 1968 VII C 6.66), daß die Vorschriften des Gerichtsverfahrens über die Ablehnung eines Richters auf Prüfer im Prüfungsverfahren nicht entsprechend anzuwenden sind; dies gilt auch bei Prüfungen nach dem Steuerberatungsgesetz.

    Die bloße Besorgnis der Befangenheit könne nicht zur Fehlerhaftigkeit der Prüfungsentscheidung führen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. Januar 1968 VII C 6.66, BVerwGE 29, 70; Oberverwaltungsgericht - OVG - Hamburg, Beschluß vom 10. Dezember 1969 OVGBs I 97/69, Neue Juristische Wochenschrift 1970 S. 910 - NJW 1970, 910 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1973 VA 76/71).

    Das VBerwG hat in dem vom FG zitierten Urteil VII C 6.66 dargelegt, daß es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht erforderlich sei, die Vorschriften des Gerichtsverfahrens über die Ablehnung eines Richters (§§ 42 bis 46 ZPO) im Prüfungsverfahren, in dem derartige Vorschriften nicht bestehen, entsprechend anzuwenden.

  • OVG Bremen, 19.06.1972 - I A 177/71

    Änderung der Zusammensetzung eines Meisterprüfungsausschusses; Begründung der

    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Voreingenommenheit von Prüfern schon vor der Durchführung der Prüfung geltend gemacht werden kann oder ob der Betroffene nicht vielmehr darauf beschränkt ist, die Prüfungsentscheidung selbst mit der Begründung anzufechten, es hätten voreingenommene Prüfer mitgewirkt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.1.1968 - VII C 6.66 -, MDR 1968, 524, und OVG Hamburg, Beschl. vom 10.12.1969, NJW 1970, 910), kann offen bleiben.

    Ebenso bedarf es hier keiner Entscheidung, ob ein Prüfer nur bei erwiesener Voreingenommenheit (BVerwG, Urteil vom 26.1.1968, a.a.O.) von der Mitwirkung auszuschließen ist oder ob das Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Prüfers schon dann zu dessen Ausschluß führt, wenn dafür "ein vernünftiger Grund vom Standpunkt des Prüflings aus" vorliegt (so BVerwG, Urteil vom 14.6.1963 - VII C 44.62 - = BVerwGE 16, 150 (153)).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26.1.1968, a.a.O.) hat ... dargelegt, daß dem Prüfungsrecht eine vorsorgliche und befristete Ablehnung, wie sie die Prozeßgesetze gegenüber Richtern vorsehen, unbekannt und dem Wesen nach fremd sei, weil eine Prüfung nicht der Herstellung des Rechts diene, sondern Teil der vollziehenden Gewalt sei, gegen deren Entscheidungen Rechtsschutz gewährt werde, die Prüfungsentscheidung selbst könne darum mit der Begründung, Prüfer seien voreingenommen gewesen, angefochten werden.

  • BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76

    Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit

    Das ergibt sich schon daraus, daß das Berufungsurteil mit der von der Beschwerde gerügten Formulierung nahezu wörtlich unter Angabe der Fundstelle Ausführungen des beschließenden Senats im Urteil vom 26. Januar 1968 - BVerwG VII C 6.66 (BVerwGE 29, 70 [71]) wiederholt, wonach "über die Voreingenommenheit eines Prüfers nur unter objektiver Würdigung der tatsächlichen Umstände und nicht vom Standpunkt des Prüflings her entschieden werden (kann)".

    Entgegen dem Vorbringen des Klägers beziehen sich beide Urteile im Zusammenhang mit der Frage der Voreingenommenheit eines Prüfers auf § 42 Abs. 2 ZPO (vgl. BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] [153] einerseits und andererseits BVerwGE 29, 70 [71, hier durch ausdrückliche Bezugnahme auf BVerwGE 16, 150, 153 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] ]); auch stellt das zweite Urteil entgegen der Auffassung der Beschwerde keineswegs "ausdrücklich darauf ab, Richter und Prüfer seien in diesem Punkt nicht vergleichbar".

  • BVerwG, 29.08.1968 - II C 67.65

    Laufbahnprüfungen für den mittleren und den gehobenen Gemeindeverwaltungsdienst -

    Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hierzu im Urteil vom 26. Januar 1968 - BVerwG VII C 6.66 - (MDR 1968 S. 524) zur großen juristischen Staatsprüfung ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 14, 31 und Urteil vom 26. Januar 1968 - BVerwG VII C 6.66 -) sind Prüfungsakten nämlich geheim, soweit ihr Inhalt die Beurteilung des Prüflings und seiner Prüfungsleistungen betrifft, und brauchen deshalb nicht dem Gericht vorgelegt zu werden.

  • BFH, 07.05.1981 - IV B 60/80

    Finanzbehörde - Amtsträger - Befangenheit

    Dem bis dahin bundesrechtlich nicht kodifizierten allgemeinen Verwaltungsrecht war nach herrschender, wenn auch bestrittener Ansicht ein förmliches und selbständig verfolgbares Ablehnungsrecht fremd (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. Januar 1968 VII C 6/66, BVerwGE 29, 70; Badura in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 1979, § 38 II, S. 282 f. mit weiteren Nachweisen; anderer Ansicht Ule, Deutsches Verwaltungsblatt 1957 S. 597, 602 - DVBl 1957, 597, 602 - Kirchhof, Verwaltungsarchiv Bd. 66 - 1975 -, S. 370, 382).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 7 C 38.78

    Gerichtliches Verfahren - Befangenheit eines Prüfers - Prüfling - Besorgnis der

  • BVerwG, 04.10.1974 - II B 20.74

    Gerichtliche Entscheidung über eine Prüfungsbewertung - Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 16.08.1974 - VI C 16.71

    Zwangspensionierungsverfahren - Recht eines Beamten auf Ablehnung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1993 - 15 A 1163/91

    Prüfung ohne Vorbehalt; Befangenheit des Prüfers; Anlaß zur Befangenheit des

  • BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81

    Auslegung einer vergebenen Note als Anwendung einer alten Studienordnung mit

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1988 - 9 S 1141/86

    Besorgnis der Befangenheit im Prüfungsverfahren

  • BVerwG, 28.11.1978 - 7 B 114.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsschutz

  • VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 2 E 12.1535

    Landesbeamtenrecht; Besetzung der Stelle einer Rektorin/eines Rektors an einer

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88

    Neubewertung einer Prüfungsarbeit und Prüferwechsel bei sachfremden

  • BFH, 01.02.1983 - VII R 133/82

    Steuerberaterprüfung - Mitglied des Prüfungsausschusses - Besorgnis der

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93

    Abiturprüfung; Prüfungsaufgabe; Befangenheit; Mündliche Prüfung; Beanstandung des

  • BVerwG, 23.09.1981 - 2 B 82.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 12.07.1979 - 7 B 235.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.02.1975 - V C 53.72

    Prozessuale Unzulässigkeit einer Klage auf Ablehnung von Mitgliedern des

  • BVerwG, 25.10.1974 - VII B 102.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der zweiten

  • BVerwG, 10.01.1973 - VII CB 47.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92

    Kernreaktor; Zweitgutachten; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Zulässigkeit der

  • VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87

    Jägerprüfung; Unverzüglichkeit der Befangenheitsrüge; Zeitpunkt für Fairneßrüge;

  • BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der

  • BVerwG, 16.10.1981 - 7 B 127.81

    Rechtsstaatlichkeit eines Habilitationsverfahrens

  • BVerwG, 19.10.1976 - 2 B 16.76

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer Aufklärungsrüge wegen unterlassener

  • BVerwG, 29.10.1974 - VII B 108.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der ersten

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1974 - IX 677/72
  • BVerwG, 16.09.1976 - 7 B 106.76
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII B 114.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Irrevisibilität von

  • BVerwG, 06.11.1969 - VII B 80.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beeinträchtigung

  • VG Aachen, 11.08.2006 - 9 K 2134/05
  • VGH Hessen, 19.04.1989 - 1 UE 2406/86

    Prüfungsrecht: Verwirkung der Befangenheit

  • OVG Hamburg, 10.12.1970 - Bf II 55/70
  • BVerwG, 06.03.1970 - VII B 131.69

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1969 - IV 267/68
  • BVerwG, 29.01.1968 - VII B 36.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1985 - 2 A 40/84
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1982 - 9 S 2509/81

    Befangenheit von Prüfern

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1975 - IV 951/73
  • BVerwG, 28.05.1973 - VII B 20.72

    Ausgestaltung der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer Prüfungsentscheidung

  • OVG Berlin, 01.04.1981 - VII B 13.79
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1976 - IX 782/74
  • BVerwG, 17.05.1968 - VII B 68.67

    Beachtung förmlicher Prüfungsvorschriften der Berliner Ausbildungsordnung für

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1977 - IX 1227/77
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1977 - IX 575/76
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1973 - IV 101/73
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